Sie dürfen gerne per E-Mail oder Telefon (AB) Kontakt mit mir aufnehmen und wir vereinbaren ein erstes persönliches Gespräch zum gegenseitigen Kennenlernen.
In den weiteren vier Sitzungen nehmen wir uns Zeit zum gegenseitigen Kennenlernen, der (biographischen) Anamnese, Diagnosestellung und individuellen Zielklärung.
Die ersten fünf probatorischen Sitzungen werden in der Regel von allen privaten Krankenkassen übernommen. Danach wird ein Antrag auf Psychotherapie bei der privaten Krankenkasse gestellt.
Therapieumfang: Die Therapiesitzungen dauern in der Regel 50 Minuten und finden einmal wöchentlich statt. Der Umfang und die Dauer der Therapie hängt von Ihrer Diagnose und von Ihrem persönlichen Bedarf ab. Prinzipiell lässt sich zwischen der Kurzzeittherapie (24 Sitzungen) und der Langzeittherapie (60 Sitzungen) unterscheiden, die je nach Schweregrad der Symptomatik auch verlängert werden können.
Auch Angehörigengespräche sind in dieser Zeit möglich.
Ablauf
Kosten
Die Kosten und der damit einhergehende individuelle Ablauf richtet sich je nach der Art Ihrer Versicherung:
Privatversicherte/Beihilfe
Private Krankenversicherungen (Beihilfe, Heilfürsorge) übernehmen in den allermeisten Fällen die Kosten für eine Psychotherapie. Jede Krankenkasse ist allerdings anders, daher erfragen Sie bitte vorab, ob und in welchem Umfang die Kosten für eine Psychotherapie erstattet werden und welche Antragsformalitäten erforderlich sind. Bringen Sie wenn möglich die Antragsformulare schon zum ersten Gespräch mit. Ich helfe Ihnen dann gerne beim Ausfüllen der Formalitäten.
Die Abrechnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Bitte beachten Sie, dass wenn die privaten Krankenversicherungen in Einzelfällen nicht immer den vollen Betrag der Kosten erstatten sollten, Sie den Restbetrag selbst tragen.
Selbstzahler
Als Selbstzahler sind Sie völlig frei von Formalitäten. Sie können je nach Ihrem individuellen Wunsch und Bedarf die Dauer der psychotherapeutischen Begleitung bestimmen, ohne Diagnosestellung bei der Krankenkasse etc.. Die Gespräche finden in der Regel wöchentlich statt, um eine gewisse Kontinuität zu erreichen.
Auch hier wird nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet (Einzelgespräch 50 Min.: 3,2-facher Satz; Angehörigengespräche, hohe Komplexität und Schwere der Diagnose: 3,5-facher Satz).
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an mich wenden.
Kontakt
Dipl.-Psych. Teresa Schmidt
Praxis für Psychotherapie
Erwinstraße 10
79102 Freiburg im Breisgau
+491573-9272677